Gegen Einschränkungen bei der Analyse von Gerichtsentscheidungen (Gesetzentwurf Nr. 8721)

Wir sprechen uns gegen die Einführung einer strafrechtlichen Regelung in Luxemburg aus, die die Nutzung von Daten aus Gerichtsentscheidungen zur Analyse, zum Vergleich oder zur Bewertung richterlicher Praxis unter Strafe stellt.

Der Gesetzentwurf Nr. 8721 sieht ein weit gefasstes Verbot des „Profilings“ von Richtern vor, auch durch automatisierte Systeme. Dies kann nicht nur missbräuchliche, sondern auch legitime und gesellschaftlich wichtige Tätigkeiten betreffen.


📖 Text der vorgeschlagenen Bestimmung

Artikel 141-1

Mit Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von 251 bis 45.000 Euro wird bestraft, wer personenbezogene Daten von Richtern und Mitgliedern der Gerichtskanzlei, die in Gerichtsentscheidungen enthalten sind, direkt oder indirekt wiederverwendet, um ein Profiling durchzuführen, insbesondere zum Zweck der automatisierten Bewertung, Analyse, des Vergleichs oder der Vorhersage ihrer tatsächlichen oder vermuteten beruflichen Praxis.

Wird die Straftat von einer juristischen Person begangen, beträgt die Geldstrafe zwischen 1.250 und 2.500.000 Euro.


⚖️ Wo liegt das Problem

Gerichtsentscheidungen sind öffentliche Informationen. Ihre Analyse ist wichtig für:

  • investigativen Journalismus
  • wissenschaftliche und juristische Forschung
  • Analyse der Rechtsprechung
  • Transparenz und Vertrauen in die Justiz

Die vorgeschlagene Regelung könnte jedoch folgende Tätigkeiten einschränken:

  • digitale Analyse von Entscheidungen
  • Aufbau juristischer Datenbanken
  • Vergleich von Urteilen
  • Identifikation systemischer Probleme

🚨 Risiken für die Meinungsfreiheit

Die Regelung gefährdet:

  • die Meinungsfreiheit
  • den Zugang zu Informationen
  • die Pressefreiheit

Sie betrifft Journalisten, Forscher, Juristen, Entwickler und die Zivilgesellschaft.

Zudem entsteht ein „chilling effect“.


🇪🇺 Widerspruch zum europäischen Recht

Die europäische Rechtsprechung schützt:

  • die Nutzung von Informationen von öffentlichem Interesse
  • die Analyse öffentlicher Daten
  • die Pressefreiheit

Das EU-Recht verlangt ein Gleichgewicht zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit.

Dieses Gleichgewicht wird hier nicht eingehalten.


✅ Unsere Position

Wir sind der Auffassung, dass:

  • Missbrauch bekämpft werden muss
  • ein generelles Verbot jedoch nicht akzeptabel ist
  • zwischen Missbrauch und legitimer Nutzung unterschieden werden muss

📢 Unsere Forderung

Wir fordern:

  • Überarbeitung der Regelung
  • klare Ausnahmen für Journalismus und Forschung
  • Beschränkung auf tatsächlichen Missbrauch